{"id":1086445,"date":"2024-03-06T13:50:28","date_gmt":"2024-03-06T12:50:28","guid":{"rendered":"https:\/\/pflege-gesundheit.com\/?page_id=1086445"},"modified":"2024-03-06T13:50:30","modified_gmt":"2024-03-06T12:50:30","slug":"generalistische-pflegeausbildung-prufung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/pflege-gesundheit.com\/generalistische-pflegeausbildung-prufung\/","title":{"rendered":"Generalistische Pflegeausbildung Pr\u00fcfung"},"content":{"rendered":"\n

Die Durchf\u00fchrung der Pr\u00fcfung erfolgt in Zust\u00e4ndigkeit der jeweiligen Schul- und Medizinalaufsicht. Dies ist hier die zust\u00e4ndige Bezirksregierung. Die Pr\u00fcfungsaufgaben werden zusammen mit dem Kultusministerium deines Bundeslandes erstellt. Sp\u00e4testens vier Wochen vor Pr\u00fcfungsbeginn m\u00fcssen die Zulassung sowie die Pr\u00fcfungstermine den betroffenen Personen bekannt gegeben werden; dies geschieht in der Praxis jedoch bereits Wochen zuvor. Allerdings in der Regel nicht fr\u00fcher als vier Monate vor dem Ende der Ausbildung.\u00a0<\/p>\n\n\n\n

Der Zulassungsprozess<\/h2>\n\n\n\n

Die Antragsunterlagen f\u00fcr die\u00a0Zulassung<\/strong>\u00a0werden an die jeweils zust\u00e4ndige Regierung geschickt und von dort an das zust\u00e4ndige Sachgebiet weitergeleitet. Die Pr\u00fcfungserstellung erfolgt also in enger Zusammenarbeit der zust\u00e4ndigen staatlichen Stellen. Bei spezifischen Einzelfragen f\u00fcr deinen Fall (z. B. Fragen der Zulassung) kannst du dich auch telefonisch oder per E-Mail an die zust\u00e4ndige Sachbearbeitung in der Beh\u00f6rde wenden.\u00a0<\/p>\n\n\n\n

Bildung des Pr\u00fcfungsausschusses<\/h3>\n\n\n\n

Der\u00a0Pr\u00fcfungsausschuss<\/strong>\u00a0bildet sich nach dem jeweiligen Schwerpunkt der Ausbildung. Wenn beispielsweise der praktische Teil der Pr\u00fcfung im Schwerpunkt Altenpflege von einer Lehrkraft und einer Fachpr\u00fcferin bzw. einem Fachpr\u00fcfer, die oder der als Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter t\u00e4tig ist, abgenommen wird, ist auch die Praxisanleiterin bzw. der Praxisanleiter Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses.\u00a0<\/p>\n\n\n\n

Die Pr\u00fcfungsteile im Detail<\/h2>\n\n\n\n

Schriftliche Pr\u00fcfungen<\/h3>\n\n\n\n

Die staatliche<\/strong> Pr\u00fcfung<\/strong> umfasst einen schriftlichen, m\u00fcndlichen und praktischen Teil. S\u00e4mtliche Einzelpr\u00fcfungen werden mit ganzen Noten bewertet. Das vorsitzende Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses setzt in allen Schwerpunkten der Ausbildung eine Vornote jeweils f\u00fcr den schriftlichen, m\u00fcndlichen und praktischen Teil der Pr\u00fcfung fest. Die Vornoten werden bei der Bildung der endg\u00fcltigen Pr\u00fcfungsnoten des m\u00fcndlichen, schriftlichen und praktischen Teils der Pr\u00fcfung jeweils mit einem Anteil von 25% ber\u00fccksichtigt. Sie sind als ungerundete Durchschnittsnoten mit zwei Nachkommastellen einzubeziehen.<\/p>\n\n\n\n

Das vorsitzende Mitglied im Pr\u00fcfungsausschuss<\/strong> setzt in allen Schwerpunkten der Ausbildung eine Vornote jeweils f\u00fcr den schriftlichen, m\u00fcndlichen und praktischen Teil der Pr\u00fcfung fest. Die Vornoten werden bei der Bildung der endg\u00fcltigen Pr\u00fcfungsnoten des m\u00fcndlichen, schriftlichen und praktischen Teils der Pr\u00fcfung jeweils mit einem Anteil von 25 vom Hundert ber\u00fccksichtigt. Sie sind als ungerundete Durchschnittsnoten mit zwei Nachkommastellen einzubeziehen. <\/p>\n\n\n\n

Alle den Lernfeldern zugeordneten Lernziele und Inhalte der theoretischen Ausbildung k\u00f6nnen Gegenstand der drei schriftlichen Pr\u00fcfungen<\/strong> sein. Diese werden an drei Pr\u00fcfungstagen mit jeweils umfassenden, f\u00e4cher\u00fcbergreifenden Fallbearbeitungen (120 Minuten) abgelegt. Jede schriftliche Pr\u00fcfung umfasst zwei Fallbearbeitungen mit zwei verschiedenen Settings. Diese Settings k\u00f6nnten sein: <\/p>\n\n\n\n

    \n
  • Versorgung im Krankenhaus<\/li>\n\n\n\n
  • Versorgung in der ambulanten Pflege<\/li>\n\n\n\n
  • Versorgung in einer rehabilitativen Einrichtung  <\/li>\n\n\n\n
  • Versorgung eines Kindes im Krankenhaus<\/li>\n\n\n\n
  • Versorgung in einer station\u00e4ren Einrichtung der Altenpflege nach SGB XI <\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n

    Die Fallbearbeitungen<\/strong> sind insgesamt generalistisch angelegt und variieren in Bezug auf:<\/p>\n\n\n\n

      \n
    • die Altersgruppe, der die zu Pflegenden angeh\u00f6ren<\/li>\n\n\n\n
    • das soziale und kulturelle Umfeld der bzw. des zu Pflegenden<\/li>\n\n\n\n
    • die dargestellten Pflegeph\u00e4nomene, Symptomatiken und Krankheitsbilder<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n

      Zu den Fallsituationen werden Fragestellungen mit unterschiedlichen kognitiven Kompetenzanforderungen formuliert:<\/p>\n\n\n\n

        \n
      • Wissen \u2013 Reproduktion und Anwendung (60 %)<\/li>\n\n\n\n
      • Analyse und Synthese der Fallsituation (30 %)<\/li>\n\n\n\n
      • Kritische Reflexion und Beurteilung (10 %)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n

        Diese Fragestellungen beziehen sich dabei auf:<\/p>\n\n\n\n

          \n
        • Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen (erkennen, erfassen<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n

          und bewerten),<\/p>\n\n\n\n

            \n
          • Pflegema\u00dfnahmen (ausw\u00e4hlen, durchf\u00fchren und auswerten),<\/li>\n\n\n\n
          • Lebenswelten und soziale Netzwerke im Pflegehandeln (ber\u00fccksichtigen),<\/li>\n\n\n\n
          • Diagnostik und Therapie (mitwirken),<\/li>\n\n\n\n
          • Pflegehandeln (ausrichten an\n
              \n
            • theoretischen Grundlagen des Pflegehandelns<\/li>\n\n\n\n
            • pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen<\/li>\n\n\n\n
            • Qualit\u00e4tskriterien<\/li>\n\n\n\n
            • rechtlichen Rahmenbestimmungen<\/li>\n\n\n\n
            • wirtschaftlichen und \u00f6kologischen Prinzipien).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n

              <\/p>\n\n\n\n

              M\u00fcndliche Pr\u00fcfungen<\/h2>\n\n\n\n

              Die drei m\u00fcndlichen<\/strong> Pr\u00fcfungen<\/strong> sind grunds\u00e4tzlich nach den schriftlichen Pr\u00fcfungen durchzuf\u00fchren und dauern je 10 bis 15 Minuten.
              Die m\u00fcndlichen Pr\u00fcfungen beziehen sich zu mindestens 50 % auf die Ziele und Inhalte der Lernfelder und k\u00f6nnen mit maximal 50 % aus Zielen und Inhalten erg\u00e4nzt werden, die schulspezifisch im Differenzierungsbereich erarbeitet wurden.<\/p>\n\n\n\n

              Bei der Gestaltung sind folgende Aspekte zu ber\u00fccksichtigen: <\/p>\n\n\n\n

              1. Professionsverst\u00e4ndnis:<\/p>\n\n\n\n

              a) Begr\u00fcndung professionellen Handelns aus einem beruflichen und pflegeethischen Selbstverst\u00e4ndnis heraus<\/p>\n\n\n\n

              b) Professionelle Handlungsm\u00f6glichkeiten im Team und in schwierigen sozialen Situationen<\/p>\n\n\n\n

              2. Information, Anleitung, Schulung und Beratung in gesundheitlichen und pflegerelevanten Fragen<\/p>\n\n\n\n

              3. Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie<\/p>\n\n\n\n

              Praktischer Pr\u00fcfungsteil<\/h2>\n\n\n\n

              Der\u00a0praktische<\/strong>\u00a0Teil<\/strong>\u00a0der Pr\u00fcfung wird fr\u00fchestens im Mai durchgef\u00fchrt. Die Terminsetzung erfolgt durch die Schulen.<\/p>\n\n\n\n

              Der praktische Teil der staatlichen Pr\u00fcfung erfolgt im durch die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gew\u00e4hlten Schwerpunkt der Ausbildung in der Regel in einer Praxiseinrichtung, in der die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler die praktische Ausbildung abgeleistet haben. Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler m\u00fcssen mindestens zwei, maximal vier Personen umfassend versorgen. Hierbei muss die Lebensgestaltung des Patienten ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n

              Die Pflege muss selbstst\u00e4ndig geplant, durchgef\u00fchrt und hinsichtlich der Realisierung des Pflegeprozesses reflektiert werden, wobei die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Vorfeld der Pr\u00fcfung das geplante Vorgehen in Form eines Informationsgespr\u00e4ches vorstellen. Sie erhalten vorab die Gelegenheit, ausreichend Informationen f\u00fcr die Erstellung der Pflegeplanung zu sammeln.<\/p>\n\n\n\n

              Umfang der praktischen Pr\u00fcfung<\/h3>\n\n\n\n

              Die praktische Pr\u00fcfung ist von zwei Fachpr\u00fcferinnen oder Fachpr\u00fcfern (entweder zwei Lehrkr\u00e4fte der Schwerpunktschule oder eine Lehrkraft der Schwer- punktschule und eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter der jeweiligen Einrichtung) abzunehmen. Abgesehen von der im Voraus zu erstellenden Pflegeplanung (bis zu 90 Minuten) unter Aufsicht einer Lehrkraft soll die Durchf\u00fchrung der praktischen Pr\u00fcfung zwischen 180 und 240 Minuten und die anschlie\u00dfende Reflexion bis zu 30 Minuten umfassen. Die im Voraus erstellte Pflegeplanung<\/p>\n\n\n\n

              und die abschlie\u00dfende Reflexion gehen jeweils mit einem Anteil von 10 vom Hundert in die Note des praktischen Pr\u00fcfungsteils ein<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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