Wie viele andere Prüfungen im Pflegebereich, erfolgt die Altenpflegehelfer Prüfung schriftlich, praktisch und mündlich. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Prüfung, was bedeutet, dass die Schulaufsichtsbehörde in Verbindung mit Altenpflegeschulen die Prüfungsaufgaben erstellen. Dies ist auch der Grund, weshalb der schriftliche und der mündliche Teil der Prüfung an der Altenpflegeschule abgelegt werden, an der die Ausbildung abgeschlossen wird.
Der praktische Teil kann auf verschiedene Weise abgelegt werden:
- in einer Einrichtung, in der der Schüler oder die Schülerin ausgebildet worden ist, oder
- in der Wohnung einer pflegebedürftigen Person, in welcher der Schüler oder die Schülerin ausgebildet worden ist
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Der praktische Teil der Prüfung kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde an der Altenpflegeschule im Rahmen einer simulierten Pflegesituation durchgeführt werden, wenn seine ordnungsgemäße Durchführung gewährleistet ist.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ist der Prüfungsausschuss verantwortlich. Dieser wird an jeder Altenpflegeschule gebildet und besteht aus mehreren Mitgliedern. Eine Person des Ausschusses ist stets ein Vertreter oder Beauftragter der zuständigen Behörde. Diese Person führt zugleich den Vorsitz des Ausschusses. Weitere Ausschussmitglieder sind die Leiterin bzw. der Leiter der Altenpflegeschule sowie mindestens drei Lehrkräfte als Fachprüfer.
Zulassung zur Altenpflegehelfer Prüfung
Doch wer ist eigentlich zur Prüfung zugelassen? Dies entscheidet das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses auf Antrag der Schülerin oder des Schülers.
Für die Zulassung musst du deinen Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Abschrift sowie eine Bestätigung deiner Altenpflegeschule vorlegen. Hierzu wird dir deine Altenpflegeschule in einem Formular bestätigen, dass du an der Ausbildung erfolgreich teilgenommen hast. Es kann auch sein, dass dir deine Altenpflegeschule ein Zeugnis überreicht, welches du vorlegst. Auch dies führt zur Zulassung zur Altenpflegehelfer Prüfung.
Die Zulassung und die Prüfungstermine werden der Schülerin oder dem Schüler spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt.
Für jedes Lernfeld, das Gegenstand des schriftlichen oder des mündlichen Prüfungsteils werden kann, wird auf Vorschlag der Altenpflegeschule eine Vornote festgesetzt. Die Entscheidung obliegt dem Vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses. Die Vornoten werden der Schülerin oder dem Schüler spätestens drei Werktage vor Beginn des ersten Prüfungsteils mitgeteilt.
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Themen in der Altenpflegehelfer Prüfung schriftlich
In der Altenpflegehelfer Prüfung schriftlich werden verschiedene Themen abgefragt, die wichtig sind, um in diesem Beruf erfolgreich zu sein. Hier sind einige der Lernfelder, die du für die schriftliche Abschlussprüfung als Altenpflegehelfer erwarten kannst:
- Grundlagen der Altenpflege: Hier geht es um die Grundprinzipien und Aufgaben in der Altenpflege.
- Pflegeprozess: Du lernst, wie man Pflegepläne erstellt und die Pflege für ältere Menschen organisiert.
- Medizinische Grundlagen: Dies umfasst Wissen über Krankheiten, Medikamente und Gesundheitsvorsorge.
- Kommunikation und Betreuung: Wie man richtig mit älteren Menschen kommuniziert und sie betreut.
- Rechtliche Grundlagen: Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Altenpflege.
- Hygiene und Ernährung: Wie man die Hygiene sicherstellt und die richtige Ernährung für ältere Menschen gewährleistet.
- Demenz und psychische Erkrankungen: Umgang mit Demenzkranken und Menschen mit psychischen Problemen.
- Sterbebegleitung und Trauerarbeit: Wie man Menschen in der letzten Lebensphase begleitet und Trauerarbeit leistet.
Diese Lernfelder bilden die Grundlage für die Altenpflegehelfer Prüfung schriftlich in der Altenpflegehelferausbildung.
Themen in der Altenpflegehelfer Prüfung mündlich
Die mündliche Prüfung findet oft vor einer Prüfungskommission statt. Diese Kommission besteht aus Prüfern, die deine Kenntnisse und Fähigkeiten bewerten werden. Die Prüfung selbst kann unterschiedliche Formen haben, zum Beispiel:
- Fachgespräch: Du wirst Fragen zu verschiedenen Themen rund um die Altenpflege beantworten müssen. Die Prüfer werden deine Antworten bewerten und möglicherweise auch auf deine praktischen Fähigkeiten eingehen.
- Fallbeispiele: Du könntest auch Fallbeispiele präsentieren müssen, bei denen du zeigen musst, wie du in bestimmten Situationen reagieren würdest.
- Pflegeplanung: In einigen Prüfungen musst du einen Pflegeplan erstellen oder präsentieren, um zu zeigen, dass du die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen verstehst und angemessene Pflegemaßnahmen planen kannst.
Bewertung: Die Prüfer bewerten deine Leistung während der mündlichen Prüfung. Dabei achten sie auf dein Fachwissen, deine kommunikativen Fähigkeiten, deine Empathie und deine Fähigkeit, angemessen auf unterschiedliche Pflegesituationen zu reagieren.
Prüfungsergebnis: Nach Abschluss der mündlichen Prüfung erfährst du, ob du bestanden hast oder nicht. Die Ergebnisse werden in der Regel zusammen mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung zur Ermittlung deines Gesamtergebnisses herangezogen.
TIPP: Auf dieser Seite findest du noch mehr Beiträge zu unterschiedlichen Pflegeberufen. Hast du bereits unseren Artikel zur Generalistischen Pflegeausbildung gelesen?
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