Prüfungsvorbereitung Pflegefachfrau / Pflegefachmann

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Die Betreuung älterer oder kranker Menschen stellt eine äußerst bedeutende Verantwortung innerhalb der Gesellschaft dar und wird dies auch weiterhin tun. Tatsächlich gewinnen Pflegeberufe zunehmend an Bedeutung, da die Bevölkerung immer älter wird und der Bedarf an qualifizierten Fachkräften steigt.

Trotz dieser wachsenden Nachfrage ist es unerlässlich, dass du vor Abschluss deiner Ausbildung in der Pflege die Pflegefachfrau Abschlussprüfung ablegst, um zu demonstrieren, dass du die erforderlichen Fähigkeiten erworben hast. Nur durch erfolgreiches Bestehen dieser Prüfung erhältst du die Berechtigung, dich als examinierte Pflegekraft zu bezeichnen.

In diesem Beitrag gehen wir genauer auf den Aufbau der Prüfung ein und geben dir Strategien für die optimale Prüfungsvorbereitung Pflegefachfrau / Pflegefachmann an die Hand.

 

Infos zur Pflegefachkraft Ausbildung

Die Bezeichnung „Pflegefachkraft“ umfasst grundsätzlich einen breiten Begriff. Darunter fallen nicht nur die traditionellen Gesundheits- und Krankenpfleger, sondern beispielsweise auch Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger.

In allen diesen Bereichen steigt kontinuierlich der Bedarf, und somit wird eine Ausbildung in der Pflege für eine wachsende Anzahl von Menschen interessant. Die Ausbildung zum Krankenpfleger dauert in der Regel drei Jahre und vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse über die wesentlichen Aspekte des Berufs.

Nach Abschluss der Ausbildung steht die Herausforderung der Abschlussprüfung oder des Krankenpflege Examens bevor, das staatlich anerkannt ist. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung kannst du dich dann um eine Stelle als Pflegefachkraft bewerben.

Prüfungsvorbereitung Pflegefachfrau – Prüfungen für Pflegefachkräfte in der Übersicht

Während deiner Ausbildung zur Pflegefachfrau musst du gleich mehrere Prüfungen bestehen, in welchen dein erlerntes Wissen abgefragt wird. Hier eine kleine Übersicht:

 

Zwischenprüfung

Die erste Prüfung ist die Zwischenprüfung für Pflegefachkräfte, welche nach zwei Dritteln der Ausbildung absolviert wird. Hier werden bereits in einem kleineren Umfang als in der Abschlussprüfung die bisherigen Inhalte deiner Ausbildung geprüft.

 

Staatliche Abschlussprüfung

Zum Ende der Ausbildung findet dann noch die finale Abschlussprüfung statt. Unterteilt wird diese in die folgenden drei Bereiche:

 

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung erfolgt an der Pflegeschule, an der die Ausbildung abgeschlossen wurde und findet nicht früher als drei Monate vor dem Ende der Ausbildung statt.

Sie besteht aus drei aufeinanderfolgenden zweistündigen Klausuren. Der Inhalt dieses Teils variiert je nach der spezifischen Pflegeausrichtung, die du gewählt hast. Dieser Abschnitt kann sehr umfassend sein und möglicherweise eine schriftliche Prüfung an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen erfordern, wie beispielsweise am Tag 1, Tag 2 und sogar am Tag 3 des Pflegeexamens.

Laut der offiziellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe erstreckt sich die schriftliche Pflege Prüfung auf folgende Prüfungsbereiche aus den Kompetenzbereichen I bis V der Anlage 2.

  • Pflegeprozessgestaltung einschließlich Interaktion und Beziehungsgestaltung in akuten und dauerhaften Pflegesituationen unter Einbeziehung von lebensweltlichen Aspekten und pflegerischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Lebensgestaltung sowie unter Berücksichtigung von Autonomieerhalt und Entwicklungsförderung der zu pflegenden Menschen

  • Pflegeprozessgestaltung bei Menschen mit gesundheitlichen Problemlagen unter besonderer Berücksichtigung von Gesundheitsförderung und Prävention in Verbindung mit verschiedenen Schwerpunkten und Gesichtspunkten von Beratung, wobei im Rahmen der Fallbearbeitung erforderliche Handlungsentscheidungen anhand von pflegewissenschaftlichem Begründungswissen begründet werden sollen

  • Pflegeprozesssteuerung in kritischen und krisenhaften Pflegesituationen in Verbindung mit der eigenständigen Durchführung ärztlicher Anordnungen und ethischen Entscheidungsprozessen

 

Die prüfungspflichtige Person muss in jedem der drei Prüfungsbereiche jeweils fallbezogene Aufgaben in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten bearbeiten. Die Fallsituationen für die drei Aufsichtsarbeiten sollen insgesamt abwechslungsreich sein und sich unterscheiden in Bezug auf

  1. die Altersstufe der zu betreuenden Menschen,
  2. das soziale und kulturelle Umfeld der betreuten Person oder der zu pflegenden Menschen,
  3. die Versorgungsbereiche, in denen die Fallsituationen lokalisiert sind.

 

Mündliche Prüfung

Auch die mündliche Prüfung wird an der Pflegeschule, an der die Ausbildung abgeschlossen wurde abgehalten. Der mündliche Prüfungsteil dauert zwischen 30 und 45 Minuten nach angemessener Vorbereitungszeit.

Die mündliche Prüfung umfasst drei Kompetenzbereiche, die anhand einer komplexen Aufgabenstellung geprüft werden.

  1. Verantwortungsvolle Gestaltung des intra- und interprofessionellen Handelns in verschiedenen systemischen Kontexten
  2. Reflektion und Begründung des eigenen Handelns basierend auf Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien
  3. Reflektion und Begründung des eigenen Handelns unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie berufsethischer Werthaltungen und Einstellungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit der eigenen Berufsrolle, dem beruflichen Selbstverständnis sowie teambezogenen, einrichtungsbezogenen und gesellschaftlichen Kontextbedingungen und ihrem Einfluss auf das pflegerische Handeln.

 

Die Prüfung erfolgt einzeln oder zu zweit und dauert für jede Person mindestens 30 und höchstens 45 Minuten, wobei eine angemessene Vorbereitungszeit unter Aufsicht gewährt wird.

Zwei Fachprüfer nehmen die Prüfung ab und benoten sie. Der mündliche Teil ist bestanden, wenn die Prüfung mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet wird. Die Gesamtnote wird durch die Kombination der Prüfungsnote und der Vornote für den mündlichen Teil berechnet.

 

Praktische Pflege Prüfung

Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer eigenständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflegeaufgabe.

Der Prüfling soll nun seine erworbenen Kompetenzen erworbenen Kompetenzen im Bereich einer umfassenden personenbezogenen Erhebung des Pflegebedarfs, der Planung der Pflege, der Durchführung der erforderlichen Pflege und der Evaluation des Pflegeprozesses sowie im kommunikativen Handeln und in der Qualitätssicherung zeigen. Im Rahmen dessen übernimmt er in diesem Rahmen alle anfallenden Aufgaben einer prozessorientierten Pflege.

Die Prüfung findet in realen und komplexen Pflegesituationen statt und umfasst die Pflege von mindestens zwei Menschen, wobei einer einen erhöhten Pflegebedarf aufweist. Die Einzelpersonen werden separat geprüft.

Die Prüfung gliedert sich in die schriftliche oder elektronische Ausarbeitung des Pflegeplans als Vorbereitungsteil, eine Fallvorstellung von maximal 20 Minuten, die Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Pflegemaßnahmen sowie ein Reflexionsgespräch von maximal 20 Minuten.

Die Prüfung ohne Vorbereitungsteil soll die Dauer von 240 Minuten nicht überschreiten und kann durch eine organisatorische Pause von maximal einem Werktag unterbrochen werden. Für den Vorbereitungsteil ist eine angemessene Vorbereitungszeit unter Aufsicht zu gewähren.

 

Zulassungsvoraussetzungen zur Pflege Abschlussprüfung

Nachdem der Prüfling einen Antrag auf die Teilnahme an der staatlichen Pflegefachfrau / Pflegefachmann Abschlussprüfung gestellt hat, entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prüfungstermine in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter fest.

Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehören folgende:

  • Prüfungsbeginn der staatlichen Prüfung nicht früher als drei Monate vor dem Ende der Ausbildung
  • Identitätsnachweis der zu prüfenden Person in amtlich beglaubigter Abschrift liegt vor
  • der ordnungsgemäß schriftlich oder elektronisch geführte Ausbildungsnachweis nach § 3 Absatz 5
  • die Jahreszeugnisse nach § 6 Absatz 1 liegen vor
  • die nach § 13 des Pflegeberufegesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 4 zulässigen Fehlzeiten nicht wurden nicht überschritten
  • Durchschnittsnote der Jahreszeugnisse beträgt mindestens „ausreichend“

 

Die Mitteilung über die Zulassung zur staatlichen Prüfung und die entsprechenden Prüfungstermine erfolgt schriftlich oder elektronisch an die zu prüfende Person spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Prüfung.

Prüfungsvorbereitung Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Natürlich solltest du dich auf die Pflege Prüfungen umfangreich vorbereiten, um ein Durchfallen und damit die Teilnahme an einem Zweitversuch Prüfungsvorbereitung Pflegefachfrau / Pflegefachmann möglichst zu vermeiden.

Um die Prüfungsvorbereitung Pflegefachfrau / Pflegefachmann zu vereinfachen, solltest du unbedingt bereits während deiner Ausbildung zur Pflegefachkraft stets aufmerksam sein und das erlernte Wissen verinnerlichen. Auch deinen schriftlichen Ausbildungsnachweis solltest du sorgsam führen.

Natürlich solltest du dich dann aber auch nochmal umfangreich auf die Pflege Prüfung vorbereiten. Eine ideale Möglichkeit, um dich in der Tiefe auf alle Gebiete in der schriftlichen und mündlichen Pflegefachfrau Abschlussprüfung vorzubereiten, bietet unser unten verlinkter interaktiver Online Testtrainer zur Prüfungsvorbereitung Pflegefachfrau / Pflegefachmann. Dieser enthältst zahlreiche Übungsaufgaben und theoretische Lektionen, mit welchen du dich für die Prüfung optimal vorbereiten kannst.

In diesem Sinne wünschen wir dir alles Gute und viel Erfolg für deine Prüfungsvorbereitung Pflegefachfrau / Pflegefachmann!

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