Pflegefachassistenz Prüfungsfragen erfolgreich meistern: Bei der Prüfung in der Pflegefachassistenz handelt es sich um eine staatliche Prüfung, welche in drei Teile untergliedert ist. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Möchtest Du mehr über die Pflegefachassistenz Prüfungsfragen erfahren? Auf unserem YouTube-Kanal haben wir den Prüfungsablauf bereits ausführlich in einem Video erklärt:
Der Prüfling legt die Prüfung bei der Schule ab, an der die Ausbildung absolviert wurde. In Einzelfällen können Ausnahmen von diesem Grundsatz erteilt werden. Hierzu müsstest du jedoch konkrete Gründe darlegen, weshalb es dir nicht möglich ist, die Prüfung an deiner Schule abzulegen.
Auf Antrag kannst du deine Abschlussprüfung auch an einer anderen Pflegeschule ablegen. Entscheidungen im Einzelfall trifft dabei stets der Prüfungsausschuss. Dieses Gremium besteht aus Fachlehrerinnen und Fachlehrern, Mitglieder der Schulleitung, Behördenvertreter sowie Praxisanleiter des Trägers der Einrichtung, in der die praktische Ausbildung abgelegt wurde.
Der Prüfungsausschuss kann nicht nur Ausnahmen hinsichtlich des Prüfungsortes bestimmen; vielmehr ist dieses Gremium rund um die Abschlussprüfung sehr wichtig. Ein solcher Ausschuss wird an jeder Schule gebildet. Oberstes Gebot ist dabei der reibungslose Ablauf der Prüfung.
Pflegefachassistenz Prüfungsfragen: Bist du zur Prüfung zugelassen?
Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung obliegt dem Prüfungsausschuss – das haben wir bereits erfahren. Doch welche Voraussetzungen musst du als Prüfling erfüllen? Zunächst braucht es dafür einen Identitätsnachweis der zu prüfenden Person im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift. Darüber hinaus muss die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen bescheinigt werden.
Wann erfahre ich von der Zulassung?
Die Information über die Zulassung zur Prüfung soll dem Prüfling spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Dies sorgt für Gewissheit, damit du dich in der entscheidenden Vorbereitungsphase auf den Lernstoff konzentrieren kannst.
Wie wichtig sind Vornoten?
Die sogenannten Vornoten sind die Leistungen, die ein Schüler während der Ausbildungszeit im Unterricht sowie in der praktischen Ausbildung erhält. Die endgültigen Vornoten werden dir spätestens zwei Wochen vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung bekannt gegeben. Eine Vornote ergibt sich aus den Benotungen der einzelnen Ausbildungsabschnitte und anschließende Bildung des arithmetischen Mittels.
Die Vornote der praktischen Ausbildung wird bei der Bildung der Note für den praktischen Teil der Prüfung mit einem Anteil von 25 Prozent berücksichtigt. Die Vornote des Unterrichts wird sowohl bei der Bildung von Noten des mündlichen als auch des schriftlichen Teils der Prüfung jeweils mit einem Anteil von 25 Prozent berücksichtigt.
TIPP: Auf dieser Seite findest du interessante Beiträge zu verschiedenen Pflegeberufen. Hast du bereits unseren Artikel zur Heilerziehungspflege gelesen?
Bestehen und Wiederholen der Pflegefachassistenz Prüfungsfragen
Deine Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote des schriftlichen Teils, des mündlichen Teils und des praktischen Teils jeweils mindestens mit „ausreichend“ benotet worden ist. Die Gesamtnote der staatlichen Prüfung wird aus dem arithmetischen Mittel der drei Prüfungsteile ermittelt.
Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis erteilt. Über das Nichtbestehen erhält ein Prüfling von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine schriftliche Mitteilung, in der die Prüfungsnoten anzugeben sind.
Jeder Teil der Prüfung kann einmal wiederholt werden, wenn die zu prüfende Person die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ erhalten hat. Für den schriftlichen Teil der Prüfung muss jeweils nur die Aufsichtsprüfung wiederholt werden, die die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ erhalten hat.
Tritt die zu prüfende Person nach der Zulassung von der Prüfung oder einem Teil der Prüfung zurück, so hat sie die Gründe für den Rücktritt unverzüglich der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich mitzuteilen. Genehmigt die oder der Prüfungsvorsitzende den Rücktritt, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn wichtige Gründe vorliegen. Im Falle einer Krankheit kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.
Ablauf der schriftlichen Prüfung
Der Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung sollte nicht früher als zwei Monate vor dem Ende der Ausbildung liegen. Für die schriftliche Prüfung sind insbesondere die folgenden Prüfungsbereiche relevant:
- Pflege von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen in stabilen Pflegesituationen, einschließlich der Beobachtung und Überwachung der Gesundheit
- Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen in stabilen Pflegesituationen bei der Lebensgestaltung unterstützen und begleiten, einschließlich dem Fokus von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Mitwirkung bei medizinisch-diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
Zu diesen beiden Themen wird je eine Aufsichtsarbeit gestellt.
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Die zuständige Behörde kann zentrale Prüfungsaufgaben vorgeben, die unter Beteiligung der Pflegeschulen erarbeitet werden. Jede Aufsichtsarbeit ist von zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfern zu benoten. Der schriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn jede der beiden Aufsichtsarbeiten mit mindestens „ausreichend“ benotet wird. Aus den Noten der beiden Aufsichtsarbeiten und der Vornote bildet die oder der Prüfungsvorsitzende im Benehmen mit den Fachprüferinnen oder Fachprüfern die Note für den schriftlichen Teil der Prüfung.
Pflegefachassistenz Prüfungsfragen: Fazit
Die Pflegefachassistenz Prüfung ist in unterschiedliche Teile gegliedert. Eine schriftliche Prüfung, die mündliche Prüfung sowie die praktische Prüfung hinterfragen dein Wissen aus verschiedenen Fächern der Ausbildung. Die Prüfungssituationen sind recht unterschiedlich:
die Lösung der schriftlichen Aufgabe erfordert theoretisches Wissen, die Bearbeitung der mündlichen Aufgabe wiederrum Kooperationsvermögen in der Gruppe und die praktische Prüfung schließlich Organisationstalent in der Vorbereitung und eine gute Reflexion im Anschluss.
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